
Kurtaxe - Ja, Bitte!
Informationen zur Kur- und Gästekarte für unsere Urlaubsgäste
Was berechtigt die Gemeinde Langenargen eine Kurtaxe zu erheben?
Langenargen ist als staatlich anerkannter Erholungsort prädikatisiert . Nach § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie der §§ 2 und 11 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Gemeinde Langenargen eine Kurtax-Satzung verabschiedet. Die jeweils gültige Fassung kann in der Tourist-Information eingesehen werden und wird auf Wunsch als per E-Mail pdf-Dokument zugesandt.
Wozu wird die Kurtaxe verwendet?
Die Gemeinde Langenargen deckt mit diesem Geld einen Teil der Kosten, die bei der Herstellung bzw. Erhaltung der zur Erholung dienenden Einrichtungen und Veranstaltungen anfallen. Sie erhalten für Ihr Geld somit echte Gegenleistung.
Wer muss Kurtaxe zahlen?
Kurtaxepflichtige sind aller Personen, die sich in der Gemeinde aufhalten, aber nicht Einwohner der Gemeinde sind (ortsfremde Personen) und denen die Möglichkeit zur Benutzung der Einrichtungen und zur Teilnahme an den Veranstaltungen geboten ist.
Wer muss keine Kurtaxe zahlen?
Auf Antrag können von der Errichtung einer Kurtax u.a. befreit werden:
Ortsfremde Personen, die sich aus beruflichen Gründen in der Gemeinde aufhalten, Teil-nehmer an Tagungen, Lehrgängen und Kursen in der Gemeinde während deren Dauer.
Kranke und Schwerbehinderte, solange sie nicht in der Lage sind, Kureinrichtungen oder Veranstaltungen zu besuchen und dies durch ärztliches Zeugnis nachweisen.
Begleitpersonen von Schwerbehinderten und Kranken, wenn die Notwendigkeit einer Be-gleitperson durch amtliche oder ärztliche Bescheinigung nachgewiesen wird und die Be-gleitperson selbst keine Kurmittel in Anspruch nimmt.
Wer zahlt eine ermäßigte Kurtaxe?
Schwerbehinderte Personen mit mindestens 80 v.H. Erwerbsminderung erhalten eine Ermäßigung um 50%.
Wann muss die Kurtaxe gezahlt werden?
Die Kurtaxe wird am letzten Aufenthaltstag fällig. Sie bezahlen die Kurtaxe bei Ihrem Gastgeber. Dieser ist gesetzlich verpflichtet, die Kurtaxe an die Gemeinde Langenargen abzuführen.
Wie hoch ist die Kurtaxe?
Kurtaxe wird während der Hauptsaison und den Nebensaisonen erhoben. Die Hauptsaison umfasst den Zeitraum vom 01. Mai bis 30. September. Die Nebensaisonen umfassen den Zeitraum vom 01. April bis 30. April und vom 01. Oktober bis 31. Oktober.
Die Kurtaxe beträgt je Person und Aufenthaltstag:
1. in der Hauptsaison
a) im Hauptort Langenargen je Person (ab dem vollendeten 16. Lebensjahr) 1,50 €
b) in den Teilorten Bierkeller/Waldeck und Oberdorf je Person (ab dem vollendeten 16. Lebensjahr) 0,75 €
2. in den Nebensaisonen
a) im Hauptort Langenargen je Person (ab dem vollendeten 16. Lebensjahr) 0,75 €
b) in den Teilorten Bierkeller/Waldeck und Oberdorf je Person (ab dem vollendetem 16. Lebensjahr) 0,40 €
Wie erhält der Gast eine Gästekarte?
Jeder Gast muss angemeldet werden. Bei Anreise erhalten Sie von Ihrem Gastgeber einen Meldeschein, den Sie ausfüllen müssen. Am Ende des Meldescheins befindet sich Ihre Gästekarte.
Welche Vorteile bietet die Gästekarte?
Mit der Langenargener Gästekarte, die zugleich BodenseeGästepass ist, können Sie zahlreiche Veranstaltungen und Einrichtungen ermäßigt oder kostenlos besuchen.
Mit der Gästekarte kostenlos in Langenargen:
Gästebegrüßung jeweils dienstags, 10.00 Uhr im Münzhof
Nutzung der Bücherei mit Lesefoyer
Geführte Inline-Skating-Touren
Stockbrotgrillen
Promenadenkonzerte
Historische Spaziergänge
Jazz-Summer-Jam
Kaffeehaus-Musik
Tanzabende Schloss Montfort
Kunstpark am See
Mit der Gästekarte ermäßigt in Langenargen:
Turmbesteigung Schloss Montfort
Gästekreuzfahrt Seelenfänger
Kulturelle Veranstaltungen
Eintritt in Museum und zu Ausstellungen
Bodenseeguide-Wanderungen und Radtouren
Fledermauswanderungen
Fahrradverleih
Strandbad
Bootsvermietung
Sportangebote
Minigolf
Die Langenargener Gästekarte gilt als BodenseeGästepass in den meisten deutschen Orten und Städten am Bodensee. Dort werden die örtlichen Gästekarten gegenseitig anerkannt. Die genauen Vergünstigungen erfahren Sie direkt vor Ort bei der betreffenden Einrichtung oder beim jeweiligen Partner.
Detaillierte Informationen über den BodenseeGästepass erhalten Sie in der Tourist-Information Langenargen.